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Die Moodmixer FAQs
Hier wird so langsam eine Sammlung der wichtigsten Fragen entstehen:
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Was muss ich beim öffentlichen Abspielen von Musik beachten?
Öffentlich genutzte Musik (in Restaurants, Bars, etc.) muss in
jedem Land bei der dazugehörenden Verwertungsgesellschaft angemeldet
werden. Bei der Benutzung des Moodmixer fallen die pauschalen Gebühren
für die Gastronomie an.
Hier sind die drei deutschsprachigen Verwertungsgesellschaften:
allgemeine Vergütungssätze der GEMA können Sie hier
finden:
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Wer in seinen Geschäftsräumen nur Gemafreie Musik spielt
ist davon befreit.
Gemafreie Musik aller Art gibt es z.B. bei KreaKustik unter http://www.kreakustik.de/
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