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Die Moodmixer FAQs


Hier wird so langsam eine Sammlung der wichtigsten Fragen entstehen:

  • Was muss ich beim öffentlichen Abspielen von Musik beachten?

Öffentlich genutzte Musik (in Restaurants, Bars, etc.) muss in jedem Land bei der dazugehörenden Verwertungsgesellschaft angemeldet werden. Bei der Benutzung des Moodmixer fallen die pauschalen Gebühren für die Gastronomie an.

Hier sind die drei deutschsprachigen Verwertungsgesellschaften:

Deutschland Gema
Österreich Austro-Mechana
Schweiz SSA

 

allgemeine Vergütungssätze der GEMA können Sie hier finden:

  • Wer in seinen Geschäftsräumen nur Gemafreie Musik spielt ist davon befreit.

Gemafreie Musik aller Art gibt es z.B. bei KreaKustik unter http://www.kreakustik.de/